Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Buchungen
Mit der Buchung schließt der Kunde und Albatros Air einen verbindlichen
Beförderungs- vertrag. Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen
und der auf dem Ticket eingetragene Passagier.
2. Gutscheine
Gutscheine sind generell übertragbar. Die Gültigkeitsdauer ist auf zwei Geschäftsjahre beschränkt.
Die Dauer verlängert sich automatisch, wenn witterungsbedingt ein schon
vereinbarter Termin verschoben werden musste. Bei Gewinnern und Verlosungen beschränkt sich die Gültigkeitsdauer auf ein Jahr.
3. Zahlungen
Bei Erhalt des Tickets bzw. des Gutscheines per Überweisung auf das angegebene Konto. Über den Gesamtbetrag ergeht keine gesonderte Rechnung mehr.
4. Stornierung
Eine Buchung kann binnen einer Frist von 14 Tagen ab Buchubgsdatum kostenfrei
storniert werden.
Die Kosten für eine Stornierung nach diesem Zeitraum betragen 25.00 € pro Ticket/Gutschein. Eine Ballonfahrt, die aus witterungsbedingten Gründen abgesagt werden muss, berechtigt nicht zur Stornierung bzw. zum Rücktritt eines bereits terminierten Tickets/Gutschein.
Nach weiteren vier Wochen, ab Ausstellungsdatum fallen für jeden angefangenen Monat zusätzlich 12,50 € Stornogebühren an.
5. Nichtantritt der Fahrt
Erscheint ein Passagier nicht zu dem vereinbarten Termin, so ist sein Anspruch
auf diese Ballonfahrt verfallen. Gleiches gilt für Passagiere, welche zu
spät kommen und der Ballon schon abgehoben hat.
6. Terminvereinbarungen
Die Terminvereinbarung erfolgt unter dem Vorbehalt entsprechender Witterungs- bedingungen.
Der Ballonführer ist als einziger berechtigt, die Entscheidung für
oder gegen einen Start zu treffen.
7. Absage einer Ballonfahrt
Sollte eine Ballonfahrt aus witterungs- oder technischen Gründen abgesagt
werden, so können keine Schadensansprüche gegen Albatros Air gestellt
werden, d.h. Sie können keine Fahrtkosten oder Verdienstausfälle geltend
machen. Ihr Anspruch auf eine Ballonfahrt bleibt bestehen.
8. Ausschluß von der Ballonfahrt
Der Pilot hat das Recht, Passagiere, welche unter starkem Alkohol- oder Drogengenuß
stehen, von der Fahrt auszuschließen. Der Fahrpreis ist dann in voller
Höhe zu zahlen. Gleiches gilt für Passagiere, welche unbedingt Schußwaffen
oder Messer mit feststehender Klinge mitführen möchten.
9. Haftungsbeschränkungen
Die Beförderung von Personen in Luftfahrzeugen unterliegt dem Warschauer
Abkommen. Nach diesen internationalen Bestimmungen für die Luftfahrt ist
die Haftung des Luftfrachtführers für Personen oder Sachschäden
in der Regel beschränkt. In Ergänzung dazu gilt deutsches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz des
Luftfahrtunternehmens.
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