Ballonfahrten Odenwald und Pfalz
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Buchungen
Mit der Buchung schließt der Kunde und Albatros Air einen verbindlichen Beförderungs-
vertrag. Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen und der auf dem Ticket eingetragene Passagier.

2. Gutscheine
Gutscheine sind generell übertragbar. Die Gültigkeitsdauer ist auf zwei Geschäftsjahre beschränkt. Die Dauer verlängert sich automatisch, wenn witterungsbedingt ein schon vereinbarter Termin verschoben werden musste.
Bei Gewinnern und Verlosungen beschränkt sich die Gültigkeitsdauer auf ein Jahr.

3. Zahlungen
Bei Erhalt des Tickets bzw. des Gutscheines per Überweisung auf das angegebene Konto. Über den Gesamtbetrag ergeht keine gesonderte Rechnung mehr.

4. Stornierung
Eine Buchung kann binnen einer Frist von 14 Tagen ab Buchubgsdatum kostenfrei storniert werden.
Die Kosten für eine Stornierung nach diesem Zeitraum betragen 25.00 € pro Ticket/Gutschein. Eine Ballonfahrt, die aus witterungsbedingten Gründen abgesagt werden muss, berechtigt nicht zur Stornierung bzw. zum Rücktritt eines bereits terminierten Tickets/Gutschein. Nach weiteren vier Wochen, ab Ausstellungsdatum fallen für jeden angefangenen Monat zusätzlich 12,50 € Stornogebühren an.

5. Nichtantritt der Fahrt
Erscheint ein Passagier nicht zu dem vereinbarten Termin, so ist sein Anspruch auf diese Ballonfahrt verfallen. Gleiches gilt für Passagiere, welche zu spät kommen und der Ballon schon abgehoben hat.

6. Terminvereinbarungen
Die Terminvereinbarung erfolgt unter dem Vorbehalt entsprechender Witterungs-
bedingungen.
Der Ballonführer ist als einziger berechtigt, die Entscheidung für oder gegen einen Start zu treffen.

7. Absage einer Ballonfahrt
Sollte eine Ballonfahrt aus witterungs- oder technischen Gründen abgesagt werden, so können keine Schadensansprüche gegen Albatros Air gestellt werden, d.h. Sie können keine Fahrtkosten oder Verdienstausfälle geltend machen. Ihr Anspruch auf eine Ballonfahrt bleibt bestehen.

8. Ausschluß von der Ballonfahrt
Der Pilot hat das Recht, Passagiere, welche unter starkem Alkohol- oder Drogengenuß stehen, von der Fahrt auszuschließen. Der Fahrpreis ist dann in voller Höhe zu zahlen. Gleiches gilt für Passagiere, welche unbedingt Schußwaffen oder Messer mit feststehender Klinge mitführen möchten.

9. Haftungsbeschränkungen
Die Beförderung von Personen in Luftfahrzeugen unterliegt dem Warschauer Abkommen. Nach diesen internationalen Bestimmungen für die Luftfahrt ist die Haftung des Luftfrachtführers für Personen oder Sachschäden in der Regel beschränkt. In Ergänzung dazu gilt deutsches Recht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz des Luftfahrtunternehmens.

 

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